Abschlussarbeiten
- Themen für Abschlussarbeiten können von Schülerinnen und Schülern oder Dozentinnen und Dozenten der Berufsfachschule Wedel (interne Abschlussarbeiten) oder von anderen Unternehmen oder Einrichtungen (externe Abschlussarbeiten) vorgeschlagen werden.
- Grundlage jeder Abschlussarbeit ist eine ausführliche schriftliche Aufgabenstellung und -analyse.
- Die Aufgabenstellung und -analyse ist von dem Schüler / der Schülerin, der / die die Arbeit anfertigen möchte, bei dem Dozenten / der Dozentin, der / die die Betreuung übernehmen soll, einzureichen.
- In jedem Fall entscheidet der Dozent / die Dozentin, ob eine Aufgabenstellung für eine Abschlussarbeit geeignet ist und ob er / sie diese Arbeit betreut.
- Der Arbeitsbeginn und der Abgabetermin sind mit der betreuenden Dozentin / dem betreuenden Dozenten abzusprechen. Zwischen Arbeitsbeginn und Abgabe der Arbeit dürfen maximal sechs Monate liegen. In begründeten Ausnahmefällen kann eine Terminverlängerung beantragt werden.
- Spätestens alle 4 Wochen hat der Schüler / die Schülerin dem betreuenden Dozenten / der betreuenden Dozentin zum aktuellen Stand der Arbeit zu berichten.
- Der Projektverlauf fließt in die Beurteilung ein.
- Zum Abgabetermin ist der Prüfungskommission der Berufsfachschule Wedel ein unterschriebenes Exemplar der Arbeit in gedruckter und gebundener Form zur Beurteilung einzureichen.
- Die Abschlussarbeit ist im Rahmen der praktischen Prüfung vorzustellen.
Für interne Abschlussarbeiten gilt zusätzlich:
- Neben der gedruckten Form ist die Arbeit auf CD oder DVD abzugeben. Weitere Einzelheiten der Abgabe sind mit der betreuenden Dozentin / dem betreuenden Dozenten abzustimmen.
- Die Berufsfachschule Wedel ist berechtigt, die Abschlussarbeit und deren Ergebnisse für Lehre und Verwaltung zu verwenden.
Für externe Abschlussarbeiten gilt zusätzlich:
- Beim Einreichen der Aufgabenstellung und -analyse muss eine / ein für die Abschlussarbeit verantwortliche / verantwortlicher Betreuerin / Betreuer des Unternehmens / der Einrichtung, in dem / in der die Abschlussarbeit angefertigt werden soll, benannt werden.
- Das Unternehmen / die Einrichtung, in dem / in der die Abschlussarbeit angefertigt wird, übernimmt eine sachlich fachliche Beratungspflicht, die eine Teilnahme an einer etwa eine Stunde dauernden Abschlusspräsentation einschließt und mit einer zeitnahen schriftlichen Bewertung der Arbeit endet.
- Für die endgültige Bewertung der Abschlussarbeit bleibt das Anforderungsprofil der Berufsfachschule Wedel ausschlaggebend.
- Das Unternehmen / die Einrichtung, in dem / der die Abschlussarbeit angefertigt wird, ist berechtigt, im Einvernehmen mit der Schülerin / dem Schüler eventuell bestehende Nutzungs- und Schutzrechte an der Abschlussarbeit und deren Ergebnissen zu übernehmen und auszuüben, solange dadurch die ordnungsgemäße Durchführung des Prüfungsverfahrens der Berufsfachschule Wedel nicht eingeschränkt wird.